Strom klimaschonend und bedarfsgerecht produzieren
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Biogasanlage Hauernweg“ unterstützt die Gemeinde Hopsten die zukunftsweisende Umstellung des bestehenden Biogasbetriebes am Hauernweg und leistet einen wesentlichen Beitrag für die regenerative und klimaschonende Energiegewinnung.
Projekt
Bebauungsplan Biogasanlage
Auftraggeber
Privater Auftraggeber
Standort
Hopsten
Zeitraum
2020-2021
Leistungsspektrum
- Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
- LPH 1-3 (Planzeichnung mit Begründung)
- Verfahrensbegleitende Leistungen: Beteiligung Träger
öffentlicher Belange, Abwägung
Erhöhung der Gaslagermenge schafft einen Störfallbetrieb
Um Strom bedarfsgerecht zu produzieren und in das öffentliche Netz einspeisen zu können, sind auf dem Gelände der seit 2004 bestehenden Biogasanlage erneut bauliche Veränderungen erforderlich, welche durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne nicht erfasst sind.
Die Gemeinde Hopsten unterstützt mit der Planänderung die zukunftsweisende Umstellung des Betriebes und fördert damit die regenerative und klimaschonende Energiegewinnung aus Biogas. Durch die aktuelle Planung kann die Lagerkapazität für Biogas auf > 10.000 kg erhöht werden, wodurch die Biogasanlage der Störfallverordnung (StörfallVO) unterfallen würde.
Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu reduzieren wurden gestalterische Vorgaben und Begrünungsfestsetzungen getroffen.