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Zukunftsfähige Wegenetze im ländlichen Raum

Die Anforderungen an ländliche Wegenetze haben sich durch viele Faktoren in den letzten Jahrzehnten verändert. Das Problem: Viele der heutigen Wegenetze wurden in den 1950er- bis 1970er-Jahren geplant und gebaut. Seither haben sich Besitz, Betriebsgrößen und tatsächliche Nutzung teils stark verändert, sodass das Wegenetz oft weder qualitativ noch funktional für die heutigen Anforderungen ausgelegt ist. Sprich: Neue Lösungen müssen her.

Ländliche Wegenetzkonzepte

  • Bestandsaufnahme vorhandener Wege nach Nutzungsart, Nutzungsumfang und Nutzungshäufigkeit sowie Ausbauart, Ausbauzustand und Tragfähigkeit
  • Klassifizierung in Wegekategorien
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen
  • Aussicht auf Fördergelder
  • Bürgerbeteiligung

Straßensanierung

  • Stadt Schüttorf (2019)
    ca. 110 km Straßennetz
     
  • Gemeinde Bissendorf (2019) 
    Visuelle Neubewertung von ca. 150 km

Wegenetzkonzepte

  • Gemeinde Recke (2019/2020)
    170 km erfasst, bewertet und kategorisiert
  • Stadt Hörstel (2019/2020) 
    300 km erfasst, bewertet und kategorisiert

Wegenetzkonzepte

  • Gemeinde Westerkappeln (2017)
    335 km erfasst, bewertet und kategorisiert

  • Gemeinde Wettringen (2019/2020)
    202 km erfasst, bewertet und kategorisiert

Vom Wegenetzkonzept zur Sanierung

Um ländliche Wege planbar und nachhaltig sanieren zu können, braucht es ein strukturiertes Wegenetzkonzept – ein Thema, mit dem sich ibt immer wieder kompetent auseinandersetzt. So wurde 2019 etwa in der Stadt Schüttorf das gesamte Straßennetz erfasst und bewertet. Daraus können nun Straßensanierungs- und Ausbaupläne für die kommenden Jahre abgeleitet werden. Ebenso unterstützte ibt die Gemeinde Bissendorf bei ihrem Programm für Straßensanierung und -ausbau. Hier wurde das vorhandene Straßenbestandskataster aufgearbeitet und neu bewertet, um anschließend Sanierungsmaßnahmen für fünf Jahre zu entwickeln.

Bestandsaufnahme und Klassifizierung

Grundsätzlich bildet ein ländliches Wegenetzkonzept vorhandene Wege mit Art, Umfang und Häufigkeit der Nutzung sowie Ausbauart, -zustand und Tragfähigkeit ab. Nach dieser Bestandsaufnahme und der Klassifizierung in Wegekategorien werden zusammen mit örtlichen Akteuren und Bürgern verschiedene Handlungsempfehlungen entwickelt. Neben der Sanierung bzw. des Ausbaus bestehender Wege können darunter u.a. auch die Entsiegelung weniger wichtiger oder die Aufhebung nicht mehr genutzter Wege fallen.

Finanzielle Zuschüsse durch das Land

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Erstellung von Wegenetzkonzepten durch finanzielle Zuschüsse. So können Kommunen im Rahmen des Programms „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ bis zu 75 Prozent der Kosten (max. 50.000 €) übernehmen lassen. Die Gemeinde Westerkappeln nahm das bereits im Jahr 2017 in Anspruch. Seit einigen Jahren fördert das Land NRW auch die Bauausführung zur Modernisierung von Wirtschaftswegen zur nachhaltigen Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Voraussetzung für solch eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Baukosten von max. 500.000 € ist das Vorliegen eines anerkannten Wegenetzkonzeptes. Einige Kommunen lassen daher, um nicht unnötig Zeit zu verlieren, ein nicht gefördertes Wegenetzkonzept erarbeiten. Die Gemeinden Wettringen, Recke und Hörstel haben damit bereits ibt beauftragt. In Niedersachsen gibt es zwar bisher keine Förderung durch das Land, aber eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Entwicklung der Wegenetze ist auch hier eine zentrale Aufgabe.

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