Wasseraufbereitung und
-speicherung, Leitungssysteme
Wasserrechtsverfahren

Wasserschutzgebiet Fürstenau

Das Fürstenauer Stadtgebiet wird aus 3 Tiefbrunnen und aus dem Überlandnetz des Wasserverbandes Bersenbrück mit Trinkwasser versorgt.

Zum Schutz des Grundwassers bzw. der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen, wie z. B. Bakterien und Verschmutzungen aller Art, wurde gem. §§ 48ff NWG für den Einzugsbereich auf Antrag ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. In der Schutzgebietsverordnung sind unter Berücksichtigung der heutigen Nutzung und der Untergrundbeschaffenheit die zulässigen bzw. verbotenen Handlungen und Anlagen festgelegt. Die Tragweite dieser unbefristeten WSG-Festsetzung erfordert die lange Dauer des Genehmigungsverfahrens.

Die Schutzzone I stellt die eingezäunten Brunnengrundstücke dar. Die brunnennahe Schutzzone II zeigt schärfere Bestimmungen als die brunnenfernere Schutzzone III, welche in diesem Teil zusätzlich in Zone III A und III B unterteilt wurde.

Zu jedem Schutzgebietsantrag gehören ein genaues Kartenwerk mit den Schutzzonengrenzen und der Auswertung der Wasseranalysen sowie ein spezielles hydrogeologisches Gutachten.

Auftraggeber: Samtgemeinde Fürstenau

Leistungsumfang: Erstellung der Antragsunterlagen und Begleitung des Wasserrechtsverfahrens

Bearbeitungszeitraum:

Antrag 1995
Fortschreibung 2001 (wegen „Jeggenurteil“)
Rechtskraft Dezember 2003

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