Vortrags- und Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2004
Alternative Ansätze zur Klärschlammentsorgung
Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme wird in den nächsten Jahren eine deutliche Korrektur der bisherigen Entsorgungsstrategien erfahren.
Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen wird vor allem aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes und der damit einhergehenden Verschärfungen der Grenzwerte drastisch zurückgefahren werden.
Die schwindende Akzeptanz von Klärschlamm im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion grenzt die Verwertung weiter ein.
Der Entsorgungspfad der Deponierung ist ab dem Jahr 2005 nicht mehr zulässig.
Mit dem Ziel eines vorbeugenden Bodenschutzes liegt aktuell ein Grenzwertkonzept vom BMU und BMVEL (1, 2, 3) vor. Danach werden neue Grenzwertvorschläge diskutiert, die erheblich unter den Grenzwerten der aktuellen Klärschlammverordnung liegen. Im Ergebnis führen diese Grenzwerte zu einem faktischen Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm. Damit ist zunächst der Weg zu einer thermischen Verwertung der Schlämme vorbestimmt.
Auch wenn diese Novellierung noch heftig diskutiert wird und Anpassungen zu erwarten sind, so sinkt die Akzeptanz des Klärschlamms in der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion stetig weiter. Hier hilft uns auch die Zielsetzung der EU- Kommission nur bedingt weiter, die Verwertungsraten zu erhöhen, bei gleichzeitiger Absicherung der landwirtschaftlichen und landbaulichen Verwertung von schadstoffarmen Klärschlämmen.
Unabhängig von den noch zu erschließenden Möglichkeiten einer energetischen Verwertung und / oder thermischen Behandlung, stellt sich die Frage der Minimierung der Klärschlammbehandlungs- und Klärschlammentsorgungskosten. Vor dem Hintergrund zu erwartender längerer Transportwege und zunehmender Transportmengen zu zentralen Verwertungs- einheiten, ist der wirtschaftliche Transport und damit eine wirtschaftliche Entwässerung mit dem Ziel der Volumenreduzierung der entscheidende Ansatz. Nur über eine weitgehende Entwässerung lassen sich die Transportkosten effizient steuern.
Das Niedersächsische Umweltministerium sieht zwar noch Raum für eine landwirtschaftliche Verwertung der in Niedersachsen anfallenden Schlämme, empfiehlt aber für den Fall einer drastischen Verschärfung der Grenzwerte frühzeitig Entwässerungs- und Trocknungsverfahren in das Entwässerungskonzept einzubeziehen.
Das aktuelle Positionspapier vom Juni 2004 können Sie über diesen Link abrufen.
Um aktuelle Ansätze der Klärschlammentwässerung und Klärschlammtrocknung vorzustellen, lud das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner interessierte Vertreter der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften aus Niedersachsen zu einer Vortragsveranstaltung am Montag, den 04. Oktober 2004, in das Gesundheitszentrum Bad Laer.
Vortragende:
Dipl.-Ing. Michael Kipsieker, ibt
Kostenvergleichsrechnung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Klärschlammentwässerung am Beispiel der Kläranlage Bad Laer
Durch eine für jede Kläranlage spezifische Kostenvergleichsrechnung kann das wirtschaftlichste Entwässerungsverfahren bestimmt werden. Am Beispiel der Kostenvergleichsrechnung für die Kläranlage Bad Laer präsentierte Herr Kipsieker diesen Lösungsansatz.
Herr Bogner, Fa. Huber, Berching
Weitergehende Schlammbehandlung – Maschinelle und solar regenerative Trocknung
Herr Bogner gab einen Überblick über die technischen Möglichkeiten der Klärschlammtrocknung und stellte im speziellen die Verfahren KULT® Niedertemperatur-/ Umlufttrockner BT sowie die KULT® Solare und Regenerative Trocknung SRT der Fa. Huber vor.
Dipl.-Ing. Reinhard Kock, ibt
Planung und Bau der Klärschlammvererdung Bad Laer
Herr Kock stellte im Anschluss die technischen Randbedingungen der Planung und die Besonderheiten der Bauausführung der Klärschlammvererdung Bad Laer dar.
Dipl.-Ing. Roland Hick, Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt
Klärschlammentwässerung und Klärschlammvererdung aus Sicht der unteren Wasserbehörde
Herr Dipl.-Ing. Hick von der Unteren Wasserbehörde stellte die aus wasserrechtlicher Sicht relevanten Bewertungskriterien dar und gab Hinweise zur Genehmigung sowie einen Überblick über die Entwicklungstendenzen.
Im Anschluss an die Vortragsreihe bestand dann die Möglichkeit einer
Besichtigung der Klärschlammvererdung Bad Laer.
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Gemeinde Bad Laer sowie die Fa. Schumacher, Wolfenbüttel, als Betreiberin der Kläranlage und der Klärschlammvererdung Bad Laer.



