Wasseraufbereitung und
-speicherung, Leitungssysteme
Wasserrechtsverfahren

Grundwasser-Entnahmerecht Brunnen Borgloh

Das Borgloher Ortsnetz wird aus 2 Brunnen und aus dem Überlandnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd mit Trinkwasser versorgt.

Die Entnahme von Grundwasser ist nach dem Niedersächsischen Wassergesetz genehmigungspflichtig. Im zugehörigen Antrag für eine Entnahmebewilligung gem. § 13 NWG sind Lagepläne und Brunnenzeichnungen sowie Statistiken über Entnahmemengen, Wasseranalysen und Nitratmessungen enthalten. Außerdem ist die zu erwartende Entwicklung des Wasserbedarfes im Versorgungsgebiet darzustellen.

Im von einem Fachbüro erarbeiteten hydrogeologischen Gutachten ist unter Berücksichtigung der Untergrundverhältnisse belegt, dass die beantragte Entnahmemenge auch tatsächlich ohne nachteilige Wirkungen für Natur und Anlieger förderbar ist.

Die Entnahmebewilligung regelt die Art und das Maß der Wasserentnahme und ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz bzw. Ausgleich der Rechte Dritter oder zur Verhütung bzw. zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen auf die Umwelt. Die Bewilligung wird i. d. R. befristet. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Osnabrück als Untere Wasserbehörde.

Auftraggeber: Gemeinde Hilter a.T.W
Leistungsumfang: Erstellung der Antragsunterlagen und Begleitung des Wasserrechtsverfahrens
Bearbeitungszeitraum: Antrag 2002, Rechtskraft 2004

nach oben